Rehabilitationssport
Rehabilitationssport (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Reha-Sport ist gesetzlich
verankert und wird zeitlich befristet von den Kostenträgern finanziert.
Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann
entgegengewirkt werden. Das Risiko an Folgeerkrankungen zu erleiden sinkt.
Ziele des Reha-Sports
Der Rehabilitationssport spielt bei der medizinischen Rehabilitation eine besondere Rolle und soll durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Erkrankung oder Behinderung und den individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand der Menschen abgestimmt sind, eine Rehabilitation erreichen sichern. Das Risiko für das Auftreten von Folgeschäden wird vermindert. Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssports ist es, die eigene Gesundheit zu stärken und zunächst unter Anleitung, später eigenständig, regelmäßig Sportübungen zu absolvieren. Bei den Übungen fließen sportmethodische und pädagogische Aspekte ein. Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung, langfristige Steigerung der Belastung, Gruppendynamik sowie Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele.
Zum Reha-Sport gehören auch Übungen, die speziell auf behinderte oder auf von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen ausgerichtet sind, um das Selbstbewusstsein zu stärken.
Verordnung und Finanzierung
Reha-Sport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt als Pflicht-Leistung gefördert und bezuschusst. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungsstunden á 60 Minuten in höchstens 18 Monaten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist im Allgemeinen auf bis zu zwei, höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche begrenzt. Maßgeblich für eine angemessene Förderungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls. Reha-Sport und Funktionstraining sollen in erster Linie in der Akutphase der Erkrankung "Hilfe zur Selbsthilfe" bieten. Reha-Sport und Funktionstraining sind daher nicht als Dauerleistung angelegt, es sei denn, dies ist aus medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich. Wenn die Patientin oder der Patient an einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung leidet, kann gemeinsam mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport empfohlen ist. Sollte dies der Fall sein, stellt der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus.
Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt. Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muß die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt dann mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.